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Unsere Standorte Köln und Frechen

nbk & Partner ist an zwei Standorten für dich da: am Stadtwaldgürtel 13 in Köln und an der Augustinusstraße 15 in Frechen-Königsdorf. Termine sind vor Ort, telefonisch oder digital möglich.

Erbschaft- & Schenkung­steuer Beratung in Köln und Frechen

nbk & Partner berät in Köln und Frechen bei Erbschaft- und Schenkungsteuer – von der Bewertung über die Steuererklärung bis zur vorausschauenden Gestaltung der Vermögensnachfolge. Steuerberater und Rechtsanwälte arbeiten dabei unter einem Dach zusammen.

Vermögen weitergeben mit klarem Blick auf Steuer und Recht

Ob eine Schenkung ansteht, ein Erbfall eingetreten ist oder du deine Nachfolge frühzeitig ordnen möchtest: Fast immer stellen sich steuerliche und rechtliche Fragen zugleich. Wer erhält was, zu welchem Wert, mit welchen Fristen – und wie wird das vertraglich sauber abgesichert? Wir schauen uns deine Situation an und zeigen dir, welche Wege es gibt.

Warum Steuer und Recht hier zusammengehören

Eine Schenkung ist steuerlich ein Bewertungs- und Fristenthema – rechtlich aber ein Vertrag mit weitreichenden Folgen. Rückforderungsrechte für den Ernstfall, Nutzungsrechte wie Nießbrauch, Pflichtteilsfragen im Erbfall: Bei uns musst du diese Fäden nicht selbst zusammenführen. Steuerberater und Rechtsanwälte entwickeln die Lösung gemeinsam – das ist bei diesem Thema der eigentliche Vorteil von Steuer und Recht aus einer Hand.

So läuft die Zusammenarbeit

I.

Unverbindliches Erstgespräch

Wir klären dein Anliegen und den Rahmen.

II.

Bestandsaufnahme

Vermögenswerte, Familiensituation, bisherige Schenkungen.

III.

Einschätzung mit Zahlen

Wir berechnen die steuerlichen Folgen möglicher Varianten und ordnen die rechtlichen Punkte ein.

IV.

Umsetzung

Verträge vorbereiten, mit dem Notar abstimmen, Erklärungen und Anzeigen ans Finanzamt übernehmen.

Häufige Fragen zum Erbschaft- & Schenkung­steuer

Je früher, desto mehr Spielraum. Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung – wer rechtzeitig beginnt, kann größere Vermögen in Etappen und mit geringerer Steuerbelastung übertragen.

Ja. Gerade nach einem Todesfall nehmen wir dir die Formalitäten mit dem Finanzamt gern ab. Wir erstellen die Erbschaftsteuererklärung, prüfen die Bewertung des Finanzamts und behalten Fristen im Blick – auch beim Einspruch gegen einen Bescheid.

Übergabeverträge und Immobilienübertragungen beurkundet der Notar. Wir bereiten die Verträge steuerlich und rechtlich vor und stimmen uns mit dem Notariat ab, damit das Ergebnis zu deiner Planung passt.

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Umfang des Auftrags.

Grundsätzlich ja, innerhalb von drei Monaten. Bei einer notariellen Beurkundung informiert zusätzlich der Notar das Finanzamt. Die Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur Schenkungsteuer.

Sprich mit uns, bevor du überträgst

Bevor du Vermögen überträgst, lohnt sich ein genauer Blick auf die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen. Wir prüfen deine Ausgangssituation und zeigen dir, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen – in Köln, Frechen oder digital.





Hauptniederlassung Köln
Feierabend! Öffnet um 08:00 Uhr
Montag – Freitag: 08:00–17:00Samstag – Sonntag: Geschlossen
Zweigniederlassung Frechen

Feierabend! Öffnet um 08:00 Uhr

Montag – Donnerstag: 08:00–16:00Freitag: 08:00–13:00Samstag – Sonntag: Geschlossen